Pflichtexemplare

Pflichtexemplare werden in der Württembergischen Landesbibliothek und ihren Vorgängereinrichtungen seit über 250 Jahren gesammelt. Herzog Carl Eugen legte bereits 1765 in der Gründungsurkunde der Herzoglich Öffentlichen Bibliothek fest, dass alle im Herzogtum Württemberg ansässigen Buchdrucker und Buchhändler ein Exemplar ihrer Schriften der Bibliothek anzubieten hätten.

Seit 1976 gilt das Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemplaren an dieBadische Landesbibliothek in Karlsruhe und die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart, das Verleger und Herausgeber in Baden-Württemberg verpflichtet, jeweils ein Exemplar ihrer Veröffentlichungen an die Landesbibliotheken abzuliefern. Seit 2007 umfasst das Gesetz auch die Ablieferung von Netzpublikationen.

Der jährliche Zuwachs an Pflichtexemplaren liegt derzeit bei rund 18.000 gedruckten Bänden. Seit 2019 werden auch digitale Pflichtexemplare in Form von E-Books gesammelt.

Gedruckte und digitale Pflichtexemplare

Publikationen, die in Baden-Württemberg erscheinen, müssen an die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart, an die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt und ggfs. auch an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe in kostenfreien Exemplaren abgeliefert werden. Diese Verpflichtung gilt für alle Publikationen, also für analoge Medien wie Bücher, Broschüren und Zeitschriften ebenso wie für digitale Veröffentlichungen, die über das Internet oder auf Datenträgern bereitgestellt werden. Auf diese Weise soll die ganze Vielfalt der baden-württembergischen Medienproduktion zuverlässig gesammelt und erhalten sowie das reiche baden-württembergische Kulturerbe gesichert werden.

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FAQ Pflichtexemplare

Nach Veröffentlichung einer Publikation sind Exemplare bzw. digitale Kopien unaufgefordert und in der Regel unentgeltlich an die jeweilige Landesbibliothek und an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern.

Hierbei wird zwischen analogen und digitalen Publikationen unterschieden. Die Abgabe in Baden-Württemberg ist gesetzlich geregelt durch die §§ 1 und 2 des baden-württembergischen Pflichtexemplargesetz und durch die Pflichtexemplarverordnung

Amtliche Veröffentlichungen fallen nicht unter das Pflichtexemplargesetz. Sie werden gemäß der Anordnung zur Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken (PDF, 276 KB) (PDF) behandelt.

Eine Pflicht zur Abnahme von abgelieferten Pflichtexemplaren seitens der Landesbibliotheken besteht nicht.

Pflichtexemplare mit Erscheinungsort in den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen sind an die Württembergische Landesbibliothek (WLB) abzuliefern.

Pflichtexemplare mit Erscheinungsort in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg sind an die Badische Landesbibliothek (BLB) abzuliefern.

Physische Pflichtexemplare sind Medienwerke, die in haptischer Form vorliegen, also gedruckte Bücher,  Zeitungen und Zeitschriften, CDs, DVDs, Noten, Karten, Ortspläne, Atlanten usw.

Digitale Pflichtexemplare sind Medienwerke, die in digitaler Form vorliegen, wie beispielsweise E-Books, digitale Zeitschriften oder Zeitungen, Online-Publikationen, Webseiten usw.

Nicht abzuliefern sind:

  • Offenlegungs-, Auslege- und Patentschriften
  • Sonderdrucke aus Zeitschriften, Zeitungen und Sammelwerken, soweit die Sonderdrucke kein eigenes Titelblatt haben
  • Listen von Ausstellungsstücken ohne weiteren Text
  • Referenten- und Schulungsmaterialien mit Manuskriptcharakter
  • Vordrucke, Eintragungsbücher, Malbücher ohne Text, Modellbaubögen
  • Akzidenzdrucksachen wie Werbeschriften, Prospekte, Preislisten, Verkaufskataloge u. Ä.
  • Kommunale amtliche Veröffentlichungen

Die Landesbibliotheken können außerdem auf die Ablieferung einzelner oder bestimmter Medienwerke verzichten.

Physische Pflichtexemplare mit Erscheinungsort in den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen (blau und gelb) liefern Sie bitte an folgende Anschrift:

Württembergische Landesbibliothek
Pflichtexemplarstelle
Schwabstraße 33
70197 Stuttgart

Physische Pflichtexemplare mit Erscheinungsort in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg (weinrot und grün) liefern Sie bitte an folgende Anschrift:

Badische Landesbibliothek
Team Pflicht
Erbprinzenstraße 15
76133 Karlsruhe

*** Bitte senden Sie Ihre Veröffentlichung (pro Publikation in der Regel je zwei Exemplare) inkl. Lieferschein der jeweils für Sie zuständigen Landesbibliothek auf postalischem Wege unentgeltlich und frei von Versandkosten zu. In welchen Fällen es ausreicht, dass Sie nur ein einzelnes Pflichtexemplar abliefern müssen, können Sie bei der jeweiligen Pflichtexemplarstelle erfragen.***

Kontakt für physische Pflichtexemplare:
Württembergische Landesbibliothek
Tel.: 0711/13798-330
Fax: 0711/13798-104
pflicht@wlb-stuttgart.de

Badische Landesbibliothek
Tel.: 0721/175-2220
pflicht@blb-karlsruhe.de

Digitale Pflichtexemplare mit Erscheinungsort in den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen können auf unterschiedliche Art und Weise an die Württembergische Landesbibliothek abgeliefert werden.

Zurzeit werden E-Books und E-Journals in den Formaten PDF oder EPUB angenommen und verarbeitet.

Die folgenden Ablieferungsverfahren richten sich nach dem Umfang des zu erwartenden Publikationsaufkommens pro Jahr:

  • Webformular (kleinere Datenmengen)
    Über ein von der WLB eingerichtetes Konto kann ein manuell auszufüllendes Ablieferungsformular genutzt werden.
  • Automatisiertes Ablieferungsverfahren (größere Datenmengen)
    Beim automatisierten Hotfolder-Verfahren wird für den abliefernden Verlag ein SFTP-Konto eingerichtet, auf das die digitalen Publikationen und Metadaten übertragen werden - in Anlehnung an die Verfahren der Deutschen Nationalbibliothek.

Für die Ablieferung digitaler Publikationen mit Erscheinungsort in den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen benötigen Sie ein Ablieferungskonto. Bitte registrieren Sie sich über dieses Webformular.

Bei Fragen zur Ablieferung der digitalen Pflichtexemplare mit Erscheinungsort in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg wenden Sie sich bitte an das Team Netzpublikationen in der Badischen Landesbibliothek: epflicht@blb-karlsruhe.de

Ablieferungspflichtig sind "Verleger", also Personen oder Institutionen, die eine Publikation verbreiten oder erstmals öffentlich zugänglich machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben. 
Das heißt, dass jede Einrichtung (Verlag, Behörde, Unternehmen, Verein, usw.) aber auch jede Privatperson (Selbstverleger), die in Baden-Württemberg eine Publikation herausgibt oder verantwortet, ablieferungspflichtig ist.

Die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) sammelt Veröffentlichungen aus ganz Deutschland gemäß dem Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek. Daher ist sie berechtigt, pro Titel je zwei Pflichtexemplare zu verlangen.

Die Ablieferungspflicht an die WLB geht auf das baden-württembergische Pflichtexemplargesetz und die Pflichtexemplarverordnung zurück. Somit haben die BLB und WLB den Auftrag, Publikationen aus Baden-Württemberg aufzunehmen, zu archivieren und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Aus diesem Grund sind Sie dazu verpflichtet, zusätzlich zu den zwei gedruckten Exemplaren an die Deutsche Nationalbibliothek ein weiteres Pflichtexemplar an die WLB abzugeben. 

Digitale Publikationen müssen ebenfalls sowohl an die DNB als auch die WLB abgeliefert werden.

Für physische Pflichtexemplare gelten folgende Regelungen: Wenn Sie zwei Pflichtexemplare an die WLB abliefern, leiten wir eines dieser Exemplare an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe weiter. Für die Exemplare, die für die BLB Karlsruhe bestimmt sind, können Sie eine Entschädigung beantragen, indem Sie den Exemplaren eine Rechnung über 50% des Laden-/Verkaufspreises beifügen. 

Auch für die Exemplare, die in der WLB verbleiben, können Sie eine Entschädigung beantragen. Bitte benutzen Sie dafür den Antrag auf Gewährung einer Entschädigung für das erste Pflichtexemplar. Beachten Sie jedoch, dass es in diesem Fall von der Auflagenhöhe und den Herstellungskosten abhängt, ob eine Entschädigung gewährt werden kann. Genauere Angaben zu diesen Bedingungen finden Sie auf der zweiten Seite des Antrags (PDF, 187 KB, barrierefrei).

Die gedruckten Pflichtexemplare sind über unseren Katalog recherchierbar und können bestellt werden.

Digitale Pflichtexemplare werden in unserem E-Pflicht-System dauerhaft gespeichert und sind ebenfalls über unseren Katalog recherchierbar.

Pflichtexemplare mit landeskundlichem Bezug werden auch in der Landesbibliographie Baden-Württemberg nachgewiesen.

Viele physische Pflichtexemplare können zu regulären Bedingungen ausgeliehen werden. Es gibt aber auch Veröffentlichungen, die nur in den Räumen der Bibliothek genutzt werden dürfen. Damit sollen Publikationen wie Kochbücher, Reiseführer, Bastelbücher usw. geschützt werden, damit sie dauerhaft in einem guten Zustand zur Verfügung stehen. Ob Sie ein Pflichtexemplar ausleihen oder nur vor Ort lesen können, wird Ihnen bei der Bestellung im Katalog angezeigt.

Der Zugriff auf abgelieferte digitale Pflicht-Exemplare ist nur an gesicherten Rechnern in den Räumen der Württembergischen Landesbibliothek möglich. Ausdrucken unter Beachtung des Urheberrechts ist gestattet, das Speichern auf Speichermedien oder im Internet ist nicht möglich.

Formulare E-Pflicht

E-Pflicht Registrierungsformular

(*) Eingabe erforderlich

1 Angaben zum Verlag, Selbstverleger, verlegende Stelle
Zum Nachweis der Online-Publikation
2 Angaben zur Kontaktperson
Diese Adresse wird für das spätere Login bei der Ablieferung verwendet.
3 Angaben zur Ablieferung

Was möchten Sie bei uns abliefern? (Mehrfachauswahl möglich)

Mit E-Books sind folgende verlegerische Netzpublikationen gemeint: Verlagspublikationen, Publikationen von Selbstverlegern und Jubiläums-/ Festschriften
Ablieferungsformate: PDF und/oder EPUB

Mit E-Journals sind regelmäßig erscheinende Publikation gemeint: Zeitschriften; Tätigkeits-/Jahres-/Geschäftsberichte
Ablieferungsformate: PDF und/oder EPUB

Wie viele ablieferungspflichtige Publikationen veröffentlichen Sie ungefähr pro Jahr?

** Sie liefern die digitalen Publikationen über ein manuell auszufüllendes Ablieferungsformular ab.

*** Beim AUTOMATISIERTEN Hotfolder-Verfahren übertragen Sie auf ein SFTP-Konto die digitalen Publikationen und Metadaten in Transferpaketen - in Anlehnung an die Verfahren der Deutschen Nationalbibliothek.

E-Pflicht: Meldung einer neuen Zeitschrift

(*) Eingabe erforderlich

1 Daten von bereits registrierten Nutzern

Bitte geben Sie Ihre Daten ein:

2 Angaben zum Titel der regelmäßig erscheinenden Publikation (Zeitschrift, Jahresbericht usw.)
1. Allgemeine Angaben
Zum Nachweis der Online-Publikation
2. Erstausgabe
(pdf; Dateigröße max. 14 MB)
3. Identifikation der Online-Publikation
Hat Ihre Publikation keinen der auswählbaren Identifier, ist die Angabe einer von Ihnen intern vergebenen Identifikation zur Dublettenkontrolle obligatorisch. Klicken Sie hierfür bitte "eindeutige Identifikation" an und tragen Sie im Freitextfeld einmalig eine beliebige Identifikation Ihrer Wahl ein (z.B. Dateiname oder Datensatznummer).
4. Zugriff und Benutzungsbeschränkungen
5. Jugendschutz
6. Beteiligte Organisation(en)/Person(en)

Geben Sie hier bitte die Organisationen wie zum Beispiel Vereine, Firmen, Gruppen, Gesellschaften oder Institute ein, oder Personen, die maßgeblich an der Entstehung der Publikation beteiligt waren, zum Beispiel als herausgebende Stelle oder Redaktion.

7. Angaben zum Inhalt: Sachgruppe der Deutschen Nationalbibliografie
8. Zusätzliche Angaben: