Förderverein
Württembergische Bibliotheksgesellschaft
Die Württembergische Bibliotheksgesellschaft wurde am 12. Dezember 1945 begründet. Sie ist die älteste und größte Bibliotheksgesellschaft Deutschlands und geht auf die Initiative eines Netzwerkes zurück, welchem u. a. Josef Eberle, Theodor Heuss, Wilhelm Hoffmann, Ernst Klett und Carlo Schmid angehörten. Diese einte der Wunsch nach einer Neubegründung des geistigen Lebens durch internationalen Austausch und Pflege des kulturellen Erbes. Heute engagieren sich etwa dreihundert Mitglieder in der Württembergischen Bibliotheksgesellschaft.
Fünf gute Gründe für die Württembergische Bibliotheksgesellschaft
1. Etwas zurückgeben, weil man durch den Besuch an Bibliotheken selbst Förderung erfahren hat
- Möglichkeit des ehrenamtlichen Engagements
- Stärkung des freien Zugangs zu Kultur und Wissenschaft
- Förderung der Württembergischen Landesbibliothek als Ort des Austauschs
2. Sammlung und Erhalt unseres Schrifterbes
- Unterstützung der wichtigen Sondersammlungen der Württembergischen Landesbibliothek (Handschriften, Alte Drucke, Bibelsammlung, Landkarten, Grafik, Fotos, Musikalien, Hölderlin-Archiv, Stefan George Archiv, Bibliothek für Zeitgeschichte, Sammlung Proteste)
- Förderung des Erwerbs besonders seltener und wertvoller Stücke
- Übernahme von Patenschaften für besondere, zu restaurierende Objekte
3. Förderung der öffentlichen Wahrnehmung der Landesbibliothek
- Finanzielle Unterstützung von Ausstellungen aus den Sondersammlungen
- Beiträge für das Veranstaltungsprogramm
- Druckkostenzuschüsse für Publikationen der Landesbibliothek
4. Unterstützung der Fortentwicklung der Landesbibliothek
- Impulse für Vorhaben, Beratung zur Entwicklung der Bibliothek
- Unterstützung bei der Akquise von Spenden und Drittmitteln
- Unterstützung von Anliegen der Bibliothek gegenüber dem Land und der Öffentlichkeit
5. Vorteile einer Mitgliedschaft
- Teilnahme an gemeinsamen Ausstellungsbesuchen und Ausfahrten
- Erhalt des Magazins und der Veranstaltungsankündigungen der Landesbibliothek
- steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge
Unterstützen Sie die Landesbibliothek. Werden Sie Mitglied in der Württembergischen Bibliotheksgesellschaft!
- Jubiläumsbroschüre
- Flyer Buchpatenschaft (PDF, 525 KB)
Kontakt
Württembergische Bibliotheksgesellschaft
+49 711 13798-103
+49 711 13798-104
wbg@wlb-stuttgart.de
Postanschrift
Postfach 10 54 41
70047 Stuttgart
Jahresbeiträge
- 50 € für Einzelpersonen
- 10 € pro weiteres Familienmitglied
- 250 € für Firmen und Gesellschaften
BW Bank
IBAN: DE67 6005 0101 0002 5313 26
BIC: SOLADEST600
Vorsitzende:
Eva-Maria Voerster
1. Stellvertreter:
Prof. Dr. Wulf D. von Lucius
2. Stellvertreter:
Dr. Rupert Schaab
Mitglieder des Vorstandes:
Markus Ender
Dr. Matthias Frenz
Kay Kromeier
Dr. Petra Sauter
Sibylle Thelen
Markus Wener
Zu den Auswahllisten
- Alte und Wertvolle Drucke
- Bibeln
- Hölderlin-Archiv
- Karten und Grafik
- Zeit der Weltkriege (ehem. Bibliothek für Zeitgeschichte)
Die Sondersammlungen der WLB gehören zu den umfangreichsten unter den deutschen Bibliotheken. Dazu zählen mittelalterliche Handschriften, Autographen, Inkunabeln, seltene historische Drucke, Bibeln, Musikalien, aber auch Karten, Druckgraphiken sowie Sondermaterialien der Weltkriegsepochen und politische Proteste. Viele Stücke sind einmalig und nur in Stuttgart zu finden. Es handelt sich um Dokumente deutschen Kulturguts.
Schätze brauchen Paten
An diesem einzigartigen Bestand ist die Zeit nicht spurlos vorüber gegangen. Verschleißerscheinungen und Beschädigungen durch Benutzung, Alterungserscheinungen, aber auch säurehaltiges Papier, Tintenfraß und Schimmelbefall machen die Forschung an den Objekten unmöglich und bedrohen deren weitere Verfügbarkeit. Wertvolle Stücke sind in ihrer Existenz gefährdet, da ihre Mittel für den Erhalt nicht ausreichen.
Näheres auch im Flyer Buchpatenschaften (PDF, 525 KB).
So funktioniert das Patenschaftsprogramm
Die Liste der zu fördernden Stücke wird durch die betreffenden Sondersammlungen zusammengestellt und aktualisiert. Es handelt sich um akute Fälle, prioritär zu bearbeitende Objekte. Die Auswahlliste beschreibt Dokumente, die ohne Bearbeitungsmaßnahmen durch Restauratoren und Buchbinder nicht mehr zur Benutzung oder für Ausstellungen frei gegeben werden können.
Die angegebenen Werte für den Finanzierungsbedarf beruhen auf Kostenvoranschlägen ausgewiesener Werkstätten.
Je nach Interessen und finanziellen Möglichkeiten können Sie aus der Liste ein Objekt auswählen. Werden Sie Pate für ein vom Verfall bedrohtes Werk. Mit Ihrer Unterstützung ermöglichen Sie, dass eine Handschrift, ein gedrucktes Buch, eine Karte, Graphik, Musikalie oder ein Zeitdokument von Forschern aus der ganzen Welt benutzt werden oder in Ausstellungen einer breiteren Öffentlichkeit präsentiert werden kann.
Über die linke Navigationsleiste gelangen Sie zu den Auswahllisten.
Möglich ist aber auch eine allgemein für Schutzbehältnisse oder für Restaurierungsmaßnahmen bestimmte Spende. In diesem Fall wählen Sie kein Einzelobjekt aus, sondern tragen zum Gesamtprogramm bei.
Jedes durch Ihre Hilfe gerettete Werk erhält ein Exlibris mit Ihrem Namen. Ihr Name bleibt für immer mit diesem Werk und der Württembergischen Landesbibliothek verbunden!
Wenn Sie es wünschen, wird Ihr Name in einer allgemein zugänglichen Liste der Paten veröffentlicht (Patenverzeichnis).
Sie erhalten eine Einladung zum Empfang der Direktion. Hier werden die durch Paten geförderten Werke der Öffentlichkeit präsentiert.
Wir schicken Ihnen eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt. Spenden zur Förderung kultureller Zwecke sind steuerlich absetzbar.
Sie erreichen uns telefonisch (+49 711 13798-500) oder per E-Mail: buchpatenschaft@wlb-stuttgart.de
Füllen Sie das Formular zur Übernahme von Buchpatenschaften aus. Wichtig ist dabei die Angabe der richtigen Objektnummer. Bei einer allgemeinen Unterstützung geben Sie das an.
Bankverbindungen
BW Bank
IBAN: DE67 6005 0101 0002 5313 26
BIC: SOLADEST600
Übernahme der Buchpatenschaft
Schwabstr. 33
70197 Stuttgart
+49 711 13798-103
+49 711 13798-104
wbg@wlb-stuttgart.de
Postadresse
Postfach 10 54 41
70047 Stuttgart
Satzung der Württembergischen Bibliotheksgesellschaft Vereinigung der Freunde der Landesbibliothek e. V.
§ 1
Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Die Gesellschaft führt den Namen Württembergische Bibliotheksgesellschaft - Vereinigung der Freunde der Landesbibliothek – e.V. und hat ihren Sitz in Stuttgart.
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Zweck
2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Württembergischen Landesbibliothek. Durch ihre Aktivitäten will die Gesellschaft einen weiteren Kreis von Personen für die Aufgaben der Bibliothek interessieren und sie in ihrem Bemühen unterstützen, ihre geistigen Werte allen am wissenschaftlichen Buch Interessierten zu vermitteln und die wissenschaftliche Literatur zu fördern. Die Gesellschaft veranstaltet dazu u.a. Vorträge, Dichterlesungen und Ausstellungen; außerdem bietet sie Veröffentlichungen, insbesondere aus den Schätzen der Württembergischen Landesbibliothek.
3. Die Gesellschaft dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
4. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Die Gesellschaft darf ihre Mittel nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwenden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3
Mitgliedschaft
1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.
2. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
§ 4
Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Ausschluss oder Austritt aus der Gesellschaft.
2. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine Frist von drei Monaten einzuhalten ist.
3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen der Gesellschaft verletzt. Eine grobe Verletzung der Interessen der Gesellschaft ist auch die wiederholte Nichtzahlung von Mitgliedsbeiträgen trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung.
4. Der Ausschließungsbeschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zuzusenden; dagegen kann das Mitglied Berufung bei der Mitgliederversammlung einlegen.
§ 5
Mitgliedsbeiträge
1. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
2. Bei Beendigung der Mitgliedschaft vor Ablauf des Geschäftsjahres werden anteilige Mitgliedsbeiträge nicht erstattet.
§ 6
Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder haben Anspruch auf ermäßigten oder freien Eintritt zu den Veranstaltungen der Gesellschaft sowie zum ermäßigten Bezug ihrer Veröffentlichungen.
§ 7
Vorstand
1. Die Geschäfte der Gesellschaft werden von einem Vorstand geführt, der außer dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern mindestens drei weitere Mitglieder umfassen soll. Der Leitende Direktor der Württembergischen Landesbibliothek gehört dem Vorstand kraft Amtes an.
2. Die Mitglieder des Vorstandes, der Vorsitzende und seine zwei Stellvertreter werden von der Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von vier Jahren gewählt; sie bleiben jedoch auch nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
3. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende und seine zwei Stellvertreter (engerer Vorstand). Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung erfolgt durch zwei Mitglieder des engeren Vorstands.
4. Vorstandsitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom ältesten stellvertretenden Vorsitzenden durch einfachen Brief einberufen. Dabei ist die Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen.
5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind oder durch schriftliche Vollmacht an ein anderes Vorstandsmitglied vertreten sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
§ 8
Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von einem Fünftel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand verlangt wird, dabei sollen die Gründe angegeben werden.
3. Für die Einberufung der Mitgliederversammlung gilt § 7 Abs. 4 entsprechend.
§ 9
Ablauf der Mitgliederversammlungen
1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom ältesten stellvertretenden Vorsitzenden, geleitet. Sind alle Mitglieder des Vorstandes im Sinne des § 26 BGB verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
2. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert und ergänzt werden. Über die Annahme von Beschlüssen und Anträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Zu Satzungsänderungen und zu Änderungen des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.
3. Die Mitgliederversammlung wählt jeweils für ein Geschäftsjahr zwei Rechnungsprüfer, die der ordentlichen Mitgliederversammlung des darauf folgenden Jahres über das Ergebnis ihrer Prüfung Bericht erstatten. Danach beschließt die Mitgliederversammlung über die Entlastung des Vorstandes für das betreffende Geschäftsjahr.
§ 10
Auflösung
1. Die Auflösung kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Diese Mitgliederversammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, ist eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Es bedarf der Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen zur Beschlussfassung über die Auflösung.
2. Die Liquidation erfolgt durch den engeren Vorstand.
3. Das vorhandene Vermögen der Gesellschaft ist bei Auflösung, Aufhebung oder bei Wegfall ihres bisherigen Zweckes unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke und zwar in der Weise zu verwenden, dass es der Leitung der Württembergischen Landesbibliothek zur Beschaffung von Büchern für die Bibliothek zur Verfügung gestellt wird.
Fassung vom 26.04.2006
Für die satzungsgemäße Durchführung ihrer Aufgaben benötigt die Gesellschaft personenbezogene Daten.
Folgende Daten werden erhoben:
- Name, Vorname, Titel
- Mitgliedsnummer
- Anschrift
- Telefonnummer
- Eintritts- und Austrittsdatum und
- falls vorhanden die E-Mail-Adresse
Bei Mitgliedern, die dem Bankeinzug zustimmen, werden zusätzlich die Bank und die IBAN-Nummer gespeichert.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 lit. a) DSGVO.
Ihre personenbezogenen Daten werden bei uns für folgende Zwecke verarbeitet:
- Mitgliederverwaltung
- Beitragsverwaltung
- Organisation von Veranstaltungen
- Buchpatenschaften
Die uns überlassenen Daten werden ausschließlich intern verarbeitet. Eine Weitergabe findet nicht statt.
Ihre Daten werden spätestens 2 Jahre nach Ende der Mitgliedschaft gelöscht.
Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu bekommen. Auch werden wir Ihre Daten auf Wunsch berichtigen und gegebenenfalls löschen. Mit der Löschung endet auch die Mitgliedschaft.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihre Daten bei der Württembergischen Bibliotheksgesellschaft – Vereinigung der Freunde der Landesbibliothek e.V. nicht gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet werden, so haben Sie ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen des Sicherheits- und Backupkonzepts der Württembergischen Landesbibliothek.