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FAQ zur Ausleihe

Die Ausleih- und Benutzungsbedingungen sind in der Benutzungsordnung der Württembergischen Landesbibliothek geregelt.

Ergänzend dazu gilt die Bibliotheksgebührenverordnung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

Wie bekomme ich einen Bibliotheksausweis?

Ihren Bibliotheksausweis erhalten Sie am Empfang auf A0 gegen Vorlage Ihres gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses mit Meldebestätigung. Schüler-, Studierendenausweise oder Führerscheine genügen nicht für die Zulassung zur Benutzung. Minderjährige benötigen zusätzlich die Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten.

Anmeldeformular (Anmeldeformular für Minderjährige) zur persönlichen Vorlage bei der Anmeldung

Alternativ zur persönlichen Anmeldung vor Ort können Sie die Zulassung zur Bibliotheksbenutzung auch online über ein elektronisches Formular beantragen. Nach Vorliegen der nötigen Dokumente (Anmeldeformular und Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, unbedingt jeweils Vorder- und Rückseite) stellen wir Ihren Bibliotheksausweis aus und teilen Ihnen Ihre Ausweisnummer per E-Mail mit. Evtl. anfallende Benutzungsgebühren überweisen Sie bitte umgehend.

Ihr Bibliotheksausweis ist persönlich abzuholen. Sie erhalten ihn bei Ihrem ersten Besuch am Empfang der Bibliothek unter Vorlage der Originalausweise.

Bei der ersten Anmeldung in Ihrem Konto müssen Sie ein neues Passwort vergeben. Bitte tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um das Passwort künftig selbst ändern bzw. zurücksetzen zu können.

Was kostet ein Bibliotheksausweis?

Für die Benutzung der Bibliothek wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt 30 € für eine Jahreskarte und ist bei der Ausstellung des Bibliotheksausweises zu entrichten.
Für Personen, die die Bibliothek weniger als drei Monate nutzen möchten, beträgt die Gebühr 8 €.

In der Ausbildung befindliche Personen (Schüler, Studierende, Auszubildende), Minderjährige und Institutionen des Landes Baden-Württemberg sowie ihre Beschäftigten für dienstliche Zwecke sind von der Benutzungsgebühr befreit. Bei Schülern, Studierenden und Auszubildenden benötigen wir als Nachweis einen gültigen Schüler- bzw. Studierendenausweis. Bei Landesbediensteten ist der dienstliche Bedarf von der Amts- bzw. Behördenleitung schriftlich zu bestätigen. Dieser Nachweis ist bei der Ausstellung bzw. der Verlängerung des Bibliotheksausweises am Empfang vorzulegen (Antrag auf Befreiung von der Benutzungsgebühr).

Freiwillige i.S. des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstegesetzes sowie Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt) zahlen 15 € für eine Jahreskarte. Entsprechende schriftliche Unterlagen legen Sie bitte bei der Anmeldung vor.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Bibliotheksgebührenverordnung.

Kann ich via E-Mail benachrichtigt werden?

Ja. Über die E-Mail-Verwaltung (im Bereich Mein Konto) können Sie Ihre E-Mail-Adresse eintragen. Sie erhalten

  • Abholbenachrichtigungen für eingetroffene Vormerkungen und Fernleihen,
  • Benachrichtungen mit Bereitstellungslink für elektronische Fernleihkopien,
  • Erinnerungsmails drei Tage vor Ablauf der Leihfrist (bitte beachten Sie, dass das Nichterhalten von Erinnerungsmails nicht die Wirksamkeit von Mahnungen berührt),
  • Rückrufe von Fernleihentleihungen,
  • Mahnschreiben für die gebührenpflichtigen 1. bis 3.Mahnungen.

Unabhängig davon geben Sie uns bitte Adressenänderungen sofort bekannt, damit wir Sie ggf. schriftlich erreichen können.

Wie kann ich die Gültigkeit meines Bibliotheksausweises verlängern?

Die Gültigkeit Ihres Ausweises verlängern Sie bitte am Empfang auf A0, dabei entrichten Sie auch die Benutzungsgebühr an unserem Kassenautomaten (bar oder EC-Karte). Falls die Voraussetzungen für Gebührenermäßigungen oder Gebührenbefreiungen erfüllt sind, beantragen Sie diese bitte ebenfalls erneut unter Vorlage entsprechender schriftlicher Nachweise. Sie können die Gültigkeit Ihres Ausweises auch online verlängern.

Bitte beachten Sie: Die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises kann nur verlängert werden, wenn Ihr Gebührenkonto ausgeglichen ist, d.h. alle fälligen Gebühren sind vorher zu bezahlen.
Die Gültigkeit des Ausweises wird ab Gültigkeitsende oder, falls diese bereits abgelaufen ist,  ab Zahlungseingang entsprechend des überwiesenen Betrages verlängert.

Welche Daten sind auf dem Bibliotheksausweis gespeichert?

Der Bibliotheksausweis enthält gemäß Dänischem Datenmodell folgende Informationen: die Benutzernummer, die Identifikationsnummer des Ausweises (eine weltweit eindeutige und nicht veränderbare Nummer), das Bibliothekssigel der WLB, den Ländercode für Deutschland, sowie eine Codierung, die besagt, dass es sich um einen Ausweis handelt und nicht um ein Medium.

Es werden keine weiteren Benutzerdaten gespeichert, d. h. Rückschlüsse auf persönliche Daten oder ausgeliehene Medien sind nicht möglich.

Was tun bei Ausweisverlust?

Der Verlust des Bibliotheksausweises muss unverzüglich per E-Mail, Fax, Telefon oder persönlich angezeigt werden, um Ihr Konto durch Sperrung vor Missbrauch zu schützen. Bei Nichtsperrung haften Sie gegebenenfalls für entstandene Schäden.

Für die Ausstellung eines Ersatzausweises erheben wir eine Gebühr in Höhe von 5 €.

Wie leihe ich Medien aus?

Unser Freihandbestand befindet sich auf den Geschossen A1 bis A4 verteilt. Diese Medien können Sie – die Präsenzbestände (roter Balken auf Signaturetikett) ausgenommen  – selbst aus dem Regal nehmen und an unseren Selbstverbuchungsterminals verbuchen. Medien, die in unseren geschlossenen Magazinen aufgestellt sind, müssen über unseren Online-Katalog bestellt werden.

Die Exemplarangabe im Online-Katalog zeigt Ihnen an, ob das Medium

  • verfügbar ist,
  • bestellbar ist,
  • als Online-Ressource (Volltext) zur Verfügung steht,
  • im Freihandbestand zu finden ist,
  • zum Präsenzbestand gehört,
  • vorgemerkt werden kann,
  • an einem Sonderstandort (z.B. der Bibliothek für Zeitgeschichte) aufgestellt ist und unter welcher Signatur,
  • nur in den Räumen der Bibliothek eingesehen werden kann,
  • noch im Geschäftsgang ist.

Unsere Bereitstellungszeiten für Medien, die aus dem Magazin bestellt werden, sind wie folgt:

  • Bestellungen, die bis 10:00 Uhr vorliegen, stehen in der Regel am selben Öffnungstag ab 17:00 Uhr,
  • Bestellungen nach 10:00 Uhr stehen am nächsten Öffnungstag ab 17:00 Uhr

zur Verfügung. Ausnahmen gelten für Bestellungen freitags nach 10:00 Uhr bzw. über das Wochenende. Diese sind erst am Montag ab 17:00 Uhr abholbereit. Bestellungen aus dem Außenmagazin Fellbach werden nur mittwochs erledigt. Bestellungen, die bis 9:00 Uhr vorliegen stehen ab 17:00 Uhr bereit, Bestellungen nach 9:00 Uhr stehen am darauffolgenden Mittwoch ab 17 Uhr bereit.

Offene Bestellungen können Sie in Ihrem Konto einsehen und ggf. auch löschen. Sobald bestellte Medien eingetroffen sind, werden diese unter „Bereitstellungen“ aufgelistet und bis zum vermerkten Termin in unserem Selbstabholbereich für Sie bereitgelegt.

Bestellungen in die Rücklage der Information und den Sonderlesesaal werden bei Nichtbenutzung nach einer Woche abgeräumt.

Wo hole ich die für mich bereitgestellten Medien ab?

Ihre bestellten, vorgemerkten und über Fernleihe bestellten Medien werden in unserem Selbstabholbereich für Sie bereitgelegt. Die Medien sind numerisch nach den beiden letzten Ziffern Ihrer Bibliotheksausweisnummer (00-99) ausgelegt. Innerhalb des Regalsegments sind die Medien nach ihrer vollständigen Bibliotheksausweisnummer sortiert.

Beispiel:     Ihre Kontonummer lautet 74 1984 59.

Sie suchen das Regalsegment mit der Nummerierung 59. Innerhalb der Fachböden mit der Beschriftung 59,  suchen Sie die Nummer 74 1984 59.

Anschließend verbuchen Sie die bereitgelegten Medien an einem unserer Selbstverbuchungsterminals. Sollten Sie bereitgestellte Medien nicht benötigen, so können Sie diese per Mausklick in Ihrem Konto löschen. Wir räumen die Medien am nächsten Öffnungstag ab und entlasten Ihr Konto.

Medien nur zur Nutzung in den Räumen der Bibliothek werden für Sie an der Information (A1) oder im Sonderlesesaal eine Woche bereitgestellt.

Was kann ich tun, wenn das Medium verliehen ist?

Sie können sich für ausgeliehene Medien vormerken lassen und werden benachrichtigt, sobald diese zur Abholung für Sie bereit liegen. Die Benachrichtigung erfolgt per E-Mail (kostenlos) oder Brief (Portogebühr 0,85 €). Die Abholfrist entnehmen Sie Ihrem Bibliothekskonto.

Nicht mehr benötigte Vormerkungen können über die Funktion „Vormerkungen zeigen oder löschen“ in Mein Konto storniert werden.

Wie lange kann ich die Medien behalten?

Die Leihfrist beträgt 28 Tage. Hierbei handelt es sich um eine „garantierte Leihfrist“ und auch bei Vormerkung durch andere Benutzer kann das Medium innerhalb dieser Frist nicht zurückgefordert werden.

In Ihrem Bibliothekskonto können Sie die Leihfristen aller oder einzelner Medien verlängern. Eine Verlängerung ist jeden Tag möglich, sofern das Medium nicht von anderen Benutzern vorgemerkt wurde.

Die neue Leihfrist (weitere 28 Tage) wird ab dem Zeitpunkt der Verlängerung berechnet, jedoch nur bis zur maximalen Anzahl der zulässigen Ausleihtage, nämlich 196 Tage.

Sollten Sie das Medium darüber hinaus benötigen, können Sie es zur erneuten Ausleihe (Neuverbuchung) am Empfang auf A0 vorlegen.

Wo, wann und wie gebe ich Medien zurück?

Ausgeliehene Medien können während unserer Öffnungszeiten am Empfang im Foyer zurückgegeben werden. (Demnächst über unsere zwei Rückgabestationen im Erdgeschoss und rund um die Uhr über unsere Außenstation in der Ulrichstraße).

Sie können die Medien auch an folgende Adresse zurückschicken:

Württembergische Landesbibliothek
Ausleihe
Konrad-Adenauer-Str. 10
D-70173 Stuttgart

Was passiert, wenn ich die ausgeliehenen Medien nicht rechtzeitig zurückbringe?

Bei Überschreitung der Leihfrist werden Sie gebührenpflichtig gemahnt. Die Höhe der jeweiligen Mahnstufe ergibt sich aus der Bibliotheksgebührenverordnung und beträgt zurzeit pro Medium für die erste Mahnung 1,50 € für die zweite 5,00 € und für die dritte und jede weitere 10,00 €. Die Gebühren addieren sich jeweils.

Was kann ich tun, wenn mein Konto gesperrt ist?

Ursachen für Sperrung eines Kontos können z.B. eine dritte Mahnung, eine sich als inkorrekt erwiesene Wohnanschrift oder auch Gebühren von mehr als 10 € sein.

Bei einer Kontosperrung sind keine weiteren Entleihungen möglich. Wir empfehlen Ihnen, den Sachverhalt umgehend mit der Ausleihe zu klären, damit wir Ihr Konto baldmöglichst wieder entsperren können.

Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Wenn Sie eine E-Mail-Adresse in Ihrem Konto hinterlegt haben, können Sie auf der Anmeldeseite („Mein Konto“) mit dem Button „Passwort vergessen?“ Ihr Passwort zurücksetzen. Sie erhalten eine Mail mit einem Link, der zur Passwortrücksetzung führt. Die Anmeldung erfolgt zunächst wieder über das Standardpasswort (Geburtsdatum: tt.mm.jjjj), welches im nächsten Schritt in ein persönliches geändert werden muss.

Sofern Sie keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, müssen Sie Ihr Passwort am Empfang zurücksetzen lassen. Bitte bringen Sie hierzu unbedingt Ihren Bibliotheksausweis und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.









Kontakt

Ausleihe:
Tel.: +49 711 13798-222


Bankverbindung

BW Bank:
IBAN: DE56 6005 0101 0002 1774 74
BIC SWIFT: SOLADEST600



Letzte Änderung: 30.01.2024   © 2022 WLB
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