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Hofbibliothek
Parallel zur Öffentlichen Bibliothek unterhielt Herzog Karl Eugen auch eine private Handbibliothek. Der Überfluss an bibliophilen Reichtümern im Zusammenhang mit der Säkularisation führte um 1810 zu einer Neugründung dieser Privatbibliothek durch König Friedrich I. von Württemberg, die nun folgerichtig den Namen Königliche Hofbibliothek trug.
Die Handschriften und Inkunabeln aus diesem Bestand gingen schon 1884 in die Obhut der o.e. Königlichen Öffentlichen Bibliothek und später, nach 1918 in Staatsbesitz über. Diese Sammlung ist abgeschlossen. Die Bestände tragen die Signatur HB.