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Hofprediger in Stuttgart von 1534 bis 1918

Hofprediger wurde man in der Regel nicht am Anfang einer Theologenkarriere, sondern eher in einem fortgeschritteneren Alter. Man wurde in dieses Amt berufen aufgrund besonderer Verdienste im wissenschaftlichen Bereich, einer besonderen Begabung in der Predigtkunst oder eines jeweiligen geistesgeschichtlichen Trends entsprechenden Profils. Hofprediger hatten, selbst wenn sie bei Kritik an Missständen des höfischen Lebens nicht gehört wurden, großen Einfluss auf die Bewusstseinsbildung der gesellschaftlichen Elite. Sie befanden sich in einer exponierten Position, so dass ihr Wort ein besonderes Gewicht hatte und eine große Öffentlichkeitswirkung entfaltete. Ihre Predigten mussten die Herausforderung bewältigen, theologische Präzision, pädagogische Zuspitzung und rhetorisches Geschick zu verbinden. Viele Hofprediger waren intensiv publizistisch tätig. Einige waren vorher oder anschließend Theologieprofessoren, viele später als Ausdruck besonderer Wertschätzung Prälat bzw. Generalsuperintendent. Die Tatsache katholischer Hofprediger blieb eine Ausnahme.

Zunächst gab es nur einen Hofprediger. Von der Kirchenordnung Herzog Christophs (1562) an wurde unterschieden zwischen einem ersten Hofprediger (auch: Oberhofprediger), der zugleich bis 1868 auch Feldpropst und Oberkonsistorialrat war, und einer zweiten, teilweise noch dritten Stelle, die bis 1894 mit dem Titel „Hofkaplan“ verbunden war. Der Hofkaplan war zugleich außerordentliches Mitglied des Konsistoriums und bis 1864 Feldprediger (vgl. dazu: Christian Sigel, Das evangelische Württemberg. – Hauptteil 1, Bd. 9, S. 255f.).

In der Zeit der katholischen Herzöge gab es zudem katholische Hofprediger. Aber auch katholische Herzöge beriefen evangelische Hofprediger und achteten auf die kontinuierliche Besetzung dieses fest in die Struktur der evangelischen Landeskirche eingebundenen Ämter.


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Letzte Änderung: 06.09.2022   © 2022 WLB
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