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Beispiele für staatliche Zensur von Lehrbüchern
Voraussetzung der Ausübung eines professoralen Lehramtes an der Theologischen Fakultät Tübingen, aber – in abgeschwächter Form - auch aller anderen staatlichen Ämter war bis 1803 die Rechtgläubigkeit im Sinne des lutherischen Bekenntnisses. Diese wurde in bestimmten Fällen (v.a. bei Konversion oder zu großer Nähe zur Aufklärungsphilosophie) kontrovers diskutiert. Ein anderer Fall waren die Konflikte, die aus der Kirchenpolitik während der habsburgischen Besatzung nach der für Württemberg verlorenen Schlacht von Nördlingen (1634) entstanden.
Zu erwähnen ist, dass wegen ihrer normierenden Wirkung und großen Verbreitung z.B. Bibelausgaben stets dem Konsistorium und auf dessen Betreiben hin häufig auch der Theologischen Fakultät in Tübingen zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden mussten.
Alphabetische Abfolge:
Israel Gottlieb Canz (1690-1753)
Jacob Reihing (1579-1628)
Tobias Wagner (1598-1680)
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