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Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Internet-Seiten der Württembergischen Landesbibliothek.
Möglichst viele Menschen sollen die Seite nutzen können.
Es gibt ein Gesetz für mehr Barriere-Freiheit. Barriere-frei bedeutet: ohne Hindernisse.
Das Gesetz heißt: Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
Menschen mit Behinderung sollen dadurch besser mitmachen können.
- Zum Beispiel: Durch die einfache Nutzung vom Internet.
In dem Gesetz stehen auch Regeln:
- Zum Beispiel für die Bibliothek.
Eine der Regeln lautet: Internet-Seiten sollen barriere-frei sein. Die Regel heißt: Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung
In der Regel steht: Alle Menschen sollen Internet-Seiten einfach nutzen können.
Man muss bei barriere-freien Internet-Seiten auf Vieles achten. Zum Beispiel auf:
- leicht verständliche Texte
- veränderbare Schrift-Größe
Auf unserer Internet-Seite gibt es deshalb:
- diese Erklärung zur Barriere-Freiheit, die Sie gerade lesen
- Informationen in Gebärden-Sprache
- Informationen in Leichter Sprache
Die Barriere-Freiheit der Internet-Seite der WLB wurde geprüft. Sie ist fast barriere-frei.
- Eine Barriere ist zum Beispiel: Blinde Menschen können die Seiten nicht lesen. Sie werden ihnen vorgelesen. Es können nicht alle Bilder auf einer Seite vorgelesen werden.
Haben Sie Probleme mit unseren dieser Internet-Seiten?
Bitte schreiben Sie oder rufen Sie uns an:
Württembergische Landesbibliothek
Abteilung Leserservice
Konrad-Adenauer-Str. 10
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 13798-201
E-Mail: website@wlb-stuttgart.de
Sie haben Probleme mit der Internet-Seite gemeldet. Sind Sie sind nicht zufrieden mit der Antwort? Dann können Sie an die Schlichtungs-Stelle schreiben oder anrufen:
Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Diese Erklärung ist vom 25. August 2025