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Landtagsprotokolle

Landtagsprotokolle digital - Württemberg, Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern, Baden-Württemberg

Württemberg hat schon früh institutionelle Formen von Gewaltenteilung und Mitbestimmung auf gesamtstaatlicher Ebene entwickelt. Dokument dieser demokratischen Kultur sind die Protokollbände der Sitzungen des württembergischen Landtags.

Die Landstände existieren als Institution in Württemberg seit 1457. Allerdings tagen sie lange Zeit nicht kontinuierlich, sondern werden aus bestimmten Anlässen einberufen und in überschaubarer Zeit wieder aufgelöst. Erst seit 1848 wird der Landtag zu einer ständigen, mehrmals in jedem Jahr tagenden Einrichtung. Es kommt zu einander ablösenden Legislaturperioden.

Ergebnisse der Landtagssitzungen werden bis 1815 nur punktuell publik, sofern Verträge oder Gesetzestexte beschlossen werden. Der genaue Verlauf mit Redebeiträgen, Anträgen, nicht zustande gekommenen Vorhaben entzieht sich lange Zeit öffentlicher Aufmerksamkeit. Erstmals werden auf Initiative des Tübinger Juristen Elias Gottfried Steeb Protokolle württembergischer Landtagssitzungen in der Zeit von 1797 bis 1799 publiziert. Sie enthalten jedoch keine Wiedergabe des genauen Verlaufs, sondern nur die wichtigsten Ergebnisse. Aufgrund zu geringer Nachfrage wird dieses Projekt noch vor Ablauf des Landtags eingestellt. Ab 1815 werden württembergische Landtagsprotokolle im Nachgang zu Sitzungsperioden gedruckt.

Namengebung, Gliederung und Erscheinungsverlauf der Landtagsprotokolle spiegeln Geschichte und Struktur des Landtags wider. Von 1819 bis 1919 tagen zwei Kammern separat. Davor und danach besteht der Landtag nur aus einer Kammer. Dementsprechend gibt es zeitweise Protokolle der ersten und zweiten Kammer in unterschiedlichen Teilserien. Formal ist zu unterscheiden zwischen Protokollen (wörtliche Wiedergabe des Sitzungsverlaufs), Beilagen (begleitende Texte zu den Sitzungen, z.B. Anträge, Gesetzentwürfe) und Registern. 1848/1849 und 1919/1920 wird der Landtag zur Beratung und Verabschiedung einer neuen Verfassung - unter Bezeichnungen wie "Verfassunggebende Landesversammlung" u.s.w. - einberufen. 1828, 1847 und 1866 tagt ein außerordentlicher Landtag. Die Umgestaltung der Kammern infolge der Verfassungsreform 1906 wird im veränderten Namen der Landtagsprotokolle abgebildet. Sie beziehen sich auf die Erste bzw. Zweite Kammer als herausgebende Körperschaft anstelle von „Kammer der Standesherren“ bzw. „Kammer der Abgeordneten“. Für die Zeit von 1815 bis 1933 kann man 33 bibliographische Teilserien der württembergischen Landtagsprotokolle unterscheiden. Nach dem Zweiten Weltkrieg kommt es zunächst zu separaten Volksvertretungen in den drei Besatzungszonen Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und (Süd-)Baden. Mit der Fusion dieser drei Zonen und der ehemals eigenständigen Länder Baden und Württemberg 1952 geht die seitherige Publikation der Protokolle des gemeinsamen Landtags einher.

Die digitale Version ist hier abrufbar.

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Letzte Änderung: 31.08.2022   © 2022 WLB
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