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Leihstelle

Die Ausleih- und Benutzungsbedingungen sind in der Benutzungsordnung der Württembergischen Landesbibliothek geregelt.

Ergänzend dazu gilt die Bibliotheksgebührenverordnung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.

Wie bekomme ich einen Bibliotheksausweis?

Für Bestellungen aus dem Magazin und für die Nutzung der Internetarbeitsplätze benötigen Sie einen Bibliotheksausweis, den Sie in der Leihstelle gegen Vorlage Ihres gültigen Bundespersonalausweises bzw. Reisepasses mit Meldebestätigung erhalten. Andere Dokumente wie z.B. Schüler-, Studentenausweise oder Führerscheine können für die Zulassung zur Benutzung nicht akzeptiert werden. Minderjährige benötigen zusätzlich die Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten.

Sie können auch das Anmeldeformular (pdf) ausdrucken und bei der Anmeldung persönlich vorlegen. Bitte beachten Sie die Informationen für Schulklassen.

Für die Benutzung der Bibliothek wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt 30 € für eine Jahreskarte und ist bei der Ausstellung des Bibliotheksausweises zu entrichten.

In der Ausbildung befindliche Personen (Schüler, Studierende, Auszubildende), Minderjährige und Institutionen des Landes Baden-Württemberg sowie ihre Beschäftigten für dienstliche Zwecke sind von der Benutzungsgebühr befreit. Die Amts- bzw. Behördenleitung muss den dienstlichen Bedarf schriftlich bestätigen. Dieser Nachweis ist bei der Ausstellung bzw. der Verlängerung des Bibliotheksausweises in der Leihstelle vorzulegen.

Zivil- oder Wehrdienstleistende, Freiwillige i.S. des Jugendfreiwilligendienstegesetzes, Arbeitslose sowie Empfänger/innen von Leistungen der Grundsicherung zahlen 15 € für eine Jahreskarte. Entsprechende schrifliche Unterlagen legen Sie bitte bei der Anmeldung vor.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bibliotheksgebührenverordnung.

Bei der ersten Anmeldung in Ihrem Ausleihkonto müssen Sie ein neues Passwort vergeben, dieses geben Sie über Passwort ändern ein.

Über die E-Mail-Benachrichtigung können Sie Ihre E-Mail-Adresse eintragen, sodass wir Sie über eingetroffene Vormerkungen oder Fernleihen umgehend informieren können. Außerdem erhalten Sie eine Erinnerungsmail vor Ablauf der Leihfrist. Bitte beachten Sie, dass das Nichterhalten von Erinnerungsmails nicht die Wirksamkeit von Mahnungen, die per Postkarte verschickt werden, berührt.

Unabhängig davon geben Sie uns bitte Adressenänderungen sofort bekannt, damit wir Sie ggf. schriftlich erreichen können.

Wie kann ich die Gültigkeit meines Bibliotheksausweises verlängern?

Die Gültigkeit Ihres Ausweises verlängern Sie bitte am Serviceschalter der Leihstelle, dabei entrichten Sie auch die Benutzungsgebühr. Falls die Voraussetzungen für Gebührenermäßigungen oder Gebührenbefreiungen noch erfüllt sind, beantragen Sie diese bitte ebenfalls erneut unter Vorlage entsprechender schriftlicher Nachweise.

Nur wenn die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises bereits am 31.07.2009 endete, benötigen wir einen schriftlichen Verlängerungsantrag. Diesen können Sie auch ausdrucken -  Online-Verlängerungsantrag (pdf) - und am Serviceschalter vorlegen.

Sie können die Benutzungsgebühren (30 € für ein Jahr, 8 € für drei Monate) auch überweisen (unsere Bankverbindung: BW-Bank Stuttgart, BLZ 600 501 01, Kontonummer 217 7474). Die Gültigkeit des Ausweises wird entweder ab Gültigkeitsende oder - falls diese bereits abgelaufen ist - ab Zahlungseingang entsprechend des überwiesenen Betrages verlängert.

Was tun bei Ausweisverlust?

Der Verlust des Bibliotheksausweises muss unverzüglich angezeigt werden, per E-Mail, Fax, Telefon oder persönlich, um Ihr Konto durch Sperrung vor Missbrauch zu schützen, denn Sie haften gegebenfalls für so entstandene Schäden.

Für die Ausstellung eines Ersatzausweises erheben wir eine Gebühr von 5 €.

Wie leihe ich Medien aus?

Die WLB verfügt über ca. 5,3 Mio Medieneinheiten, die - Präsenzbestände ausgenommen - in geschlossenen Magazinen aufgestellt sind, sodass Sie diese Literatur per EDV bestellen müssen.

Dazu ermitteln Sie zunächst die Signatur, d.h. die Standortnummer des Mediums, abhängig vom Erscheinungsjahr entweder im Online-Katalog oder im  DigiKat (Digitalisierter alphabetischer Zettelkatalog) und bestellen dann über das Ausleihsystem.

Das System zeigt Ihnen an, ob das Medium

  • verfügbar ist und ab wann es in unserem Selbstabholerbereich abgeholt werden kann,
  • wenn es nicht verfügbar ist, vorgemerkt werden kann und ab wann es voraussichtlich zur Abholung bereit liegen wird,
  • an einem Sonderstandort (z.B. Lesesaal, HB Information) aufgestellt ist und unter welcher Signatur,
  • nur im Lesesaal eingesehen werden kann.

Bereitstellungszeiten:

Bestellungen bis
sind abholbar ab
7:30 Uhr
10:30 Uhr
10:30 Uhr
12:00 Uhr
13:00 Uhr
15:00 Uhr
15:30 Uhr
17:00 Uhr
nach 15:30 Uhr
am nächsten Öffnungstag
ab 10:30 Uhr

Samstags können Sie die bestellten Bücher bereits nach ca. 1 Stunde abholen. Bestellungen nach 12:00 Uhr werden erst am nächsten Öffnungstag bereitgestellt.

Bestellungen aus dem Ausweichmagazin in Fellbach können bei Eingabe bis 10:30 Uhr noch am gleichen Tag bereitgelegt werden.

Sie können die bestellte Literatur im Selbstabholerbereich abholen, wo sie eine Woche für Sie bereitgehalten wird.
Zur Abholung legen Sie bitte Ihren Bibliotheksausweis vor.

Was kann ich tun, wenn das Medium verliehen ist?

Ein ausgeliehenes Medium können Sie für sich vormerken.

Sobald das Medium zurückgegeben wird, werden Sie per Postkarte oder per E-Mail benachrichtigt, dass es nun im Selbstabholerbereich eine Woche zur Abholung bereit liegt.

Vormerkungen können über das Ausleihsystem auch wieder gelöscht werden.

Für die Benachrichtigungskarte wird Portoersatz in Höhe von zurzeit 0,45 € erhoben.

Wie lange kann ich die Medien behalten?

Die Leihfrist beträgt i.d.R. vier Wochen.

Bei der Buchausgabe erhalten Sie einen Fristzettel mit Angabe der Signatur und der Leihfrist. Sie können die Frist dreimal um je vier Wochen verlängern, sofern das Medium nicht von einem anderen Benutzer vorgemerkt wurde.
Sollten Sie das Medium darüber hinaus benötigen, können Sie es zur erneuten Ausleihe am Serviceschalter der Leihstelle vorlegen.

Eine Verlängerung ist frühestens 10 Tage vor Ablauf der Leihfrist möglich.

Sie können den Antrag schriftlich, per Fax oder per E-Mail () stellen bzw. über unsere Homepage selbst durchführen.

Wo, wann und wie gebe ich Medien zurück?

Sie können Ihre Bücher - ohne warten zu müssen - am Rückgabeschalter der Leihstelle zurückgeben.
Falls Sie eine Rückgabequittung möchten, geben Sie Ihre Bücher bitte am Serviceschalter zurück.

Falls Sie Ihre Bücher nicht persönlich abgeben können, senden Sie sie bitte an folgende Adresse:

Württembergische Landesbibliothek
Leihstelle

Konrad-Adenauer-Str. 8
D-70173 Stuttgart

Was passiert, wenn ich die ausgeliehenen Medien nicht rechtzeitig zurückbringe?

In diesem Fall erhalten Sie gebührenpflichtige Mahnungen.

Die Höhe der jeweiligen Mahnstufe ergibt sich aus der Bibliotheksgebührenverordnung und beträgt zurzeit pro Medium für die erste Mahnung 1,50 € für die zweite 5,00 € und für die dritte und jede weitere 10,00 €.

Was kann ich tun, wenn mein Konto gesperrt ist?

Die Sperrung eines Kontos kann verschiedene Ursachen haben:
z.B. eine dritte Mahnung wurde eingetragen, Ihre Adresse stellt sich als nicht korrekt heraus oder es sind zwischenzeitlich mehr als 10 € Gebühren aufgelaufen.

Solange Ihr Konto gesperrt ist, ist keine Bestellung und keine Verlängerung möglich.

In allen Fällen empfiehlt es sich, den Sachverhalt mit der Leihstelle zu klären, um anschließend das Konto wieder entsperren zu können.

Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?

Sie können sich ein neues Einmalpasswort erstellen lassen und dieses über das Ausleihkonto ändern.

Dieses Einmalpasswort erhalten Sie über das Ausleihkonto (Funktion "Ausleihe > Passwort ändern > Passwort vergessen"), wenn Sie unter E-Mail-Benachrichtigung Ihre E-Mail-Adresse hinterlegt haben.

Sollten Sie keine E-Mail-Adresse eingetragen haben, müssen Sie sich Ihr Passwort persönlich am Serviceschalter der Leihstelle zurücksetzen lassen. Bitte bringen Sie hierzu unbedingt Ihren Bibliotheksausweis und Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.


Öffnungszeiten

Leihstelle:
Mo-Fr: 9-20 Uhr
Sa: 9-13 Uhr


Kontakt

Leihstelle:
Tel.: 0711/212-4466
Fax: 0711/212-4464


Bankverbindung

BW-Bank Stuttgart
Bankleitzahl: 600 501 01
Kontonummer: 2 17 74 74



Letzte Änderung: 19.08.2011   © 2007 WLB
Württembergische Landesbibliothek - Konrad-Adenauer-Str. 8 - 70173 Stuttgart - Telefon +49 711-212-4454