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Überarbeiteter Text
830
830.
[Jetzt Karlsruhe, BLB, Don. 830]
Papierhandschrift vom Jahre 1468, 40 Blätter in 4°. Holzdeckelband mit Lederüberzug und Metallspange.
Buch von der Falknerei.
Bl. la, Anfang:
Das erst puch vahet also an vnd lert paissen vnd auch den Habich erchennen.
Bl. 39a (vorläufiger Schluss):
Clara Hätzlerin lxviij
Bl. 39b—40: Nachträge.
Geschrieben von der durch ihr Liederbuch (herausgegeben von Haltaus, 1840) bekannten Clara Hätzlerin. [²VL 3, Sp. 547-549]Verschieden von dieser ist die gleichfalls von Clara Hätzlerin geschriebene und von Hassler veröffentlichte Handschrift: „Heinrich Myn-singer von den Falken, Pferden und Hunden." Stuttgart, Litterar. Verein LXXI. Publication. 1863. Sie stimmt dagegen mit dem bei P. Braun, Notitia historico-litteraria de libris in bibliotheca monasterii ad SS. Vdalricvm et Afram Avgvstae extantibvs. Pars II, p. 75, Nr. II unter dem Titel: „Liber de Accipitre" beschriebenen Drucke überein, nur dass dieser, wie die Einsicht des einzig bekannten Augsburger Exemplars ergab, in der Anordnung, namentlich gegen Ende, von der Handschrift etwas abweicht. Das genannte Druckexemplar, ohne Angabe des Orts, Jahrs und Druckers, steht zwischen zwei Drucken des Augsburgers Antonius Sorg vom Jahre 1479 und 1480, fällt also wahrscheinlich demselben Drucker und einem der erwähnten Jahre zu.
Ausser dieser und den zwei genannten von Clara Hätzlerin gefertigten Handschriften bewahrt die Augsburger Bibliothek noch eine weitere von ihrer Hand: „Hie hebent sich an die Ehaftin vnd alle recht die dise Statt von Ir Herschafft Her Hatt pracht." Lässt sich aus der stofflichen Verschiedenheit der angeführten Handschriften fast mit Sicherheit der Schluss ziehen, dass die Hätzlerin nicht als deren Verfasserin, sondern nur als Abschreiberin zu betrachten ist, so mag auch die folgende Aufklärung über den Stand der Hätzlerin, die ich der Gefälligkeit des verdienten Augsburger Archivars Herberger verdanke, hier einen Platz finden. „Clara Hätzlerin", schreibt mir Herberger, „wird in der Ausgabe ihres Liederbuches als eine Augsburger Nonne bezeichnet und, wie mich dünkt, auf eine nicht zu rechtfertigende Weise wegen des Widerspruches vertheidigt, in welchem die Lieder ihrem sittlichen Inhalt nach mit dem geistlichen Stande der Schreiberin erscheinen. Clara war wohl eine Augsburger Bürgerstochter, aber keine Nonne. J)ieses zu erweisen mag Folgendes dienen. In den Steuerregistern der Stadt Augsburg wird als steuerpflichtig vom Jahre 1409 bis 1443, also durch 35 Jahre, Balthasar Hätzler aufgeführt. Nach ihm und an seiner Stelle erscheint Bartholomä Hätzler und 1445 dessen Mutter, dann von 1452 an bis 1476 auch Clara Hätzlerin. Daraus schliesse ich, dass Balthasar 1409 seinen Hausstand gründete und dass er 1443 oder 1444 starb mit Hinterlassung einer Wittwe und des mündigen Sohnes Bartholomä. Beide geben die Steuer von ihrem Vermögen für sich und die unmündigen Kinder. Unter den letztern wird Clara 1452 volljährig und steuert für sich selbst von ihrem eigenen Vermögen und Einkommen bis 1476, volle 25 Jahre. Da gerade in diese Jahre ihre datirten Handschriften fallen, fügen sich sämmtliche Umstände so weit zur Aufklärung des Verhältnisses, dass kaum ein Zweifel übrig bleibt. Wäre sie in den Jahren 1452 bis 1476 eine Nonne gewesen, so hätte sie in dem Hause ihres Vaters eben so wenig steuern als wohnen können, denn ihr Vermögen wäre nothwendig ihrem Kloster anheim gefallen und dort verwaltet worden. Sie war eben neben den vielen bürgerlichen Schreibern, welche es damals noch gab, eine Schreiberin und sinnige Sammlerin älterer und gleichzeitiger Schriften."
Originaltext