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Überarbeiteter Text |
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830.
[Jetzt
Karlsruhe, BLB, Don. 830]
Papierhandschrift
vom Jahre 1468, 40 Blätter in 4°. Holzdeckelband mit
Lederüberzug und Metallspange.
Buch
von der Falknerei.
Bl.
la, Anfang:
Das
erst puch vahet also an vnd lert paissen vnd auch den Habich
erchennen.
Bl.
39a (vorläufiger
Schluss):
Clara
Hätzlerin lxviij
Bl.
39b—40:
Nachträge.
Geschrieben
von der durch ihr Liederbuch (herausgegeben von Haltaus, 1840) bekannten Clara
Hätzlerin. [²VL 3, Sp. 547-549]Verschieden von dieser ist die
gleichfalls von Clara Hätzlerin geschriebene und von Hassler
veröffentlichte Handschrift: „Heinrich Myn-singer von den Falken,
Pferden und Hunden." Stuttgart, Litterar. Verein LXXI. Publication. 1863. Sie
stimmt dagegen mit dem bei P. Braun, Notitia historico-litteraria de libris in
bibliotheca monasterii ad SS. Vdalricvm et Afram Avgvstae extantibvs. Pars II,
p. 75, Nr. II unter dem Titel: „Liber de Accipitre" beschriebenen Drucke
überein, nur dass dieser, wie die Einsicht des einzig bekannten Augsburger
Exemplars ergab, in der Anordnung, namentlich gegen Ende, von der Handschrift
etwas abweicht. Das genannte Druckexemplar, ohne Angabe des Orts, Jahrs und
Druckers, steht zwischen zwei Drucken des Augsburgers Antonius Sorg vom Jahre
1479 und 1480, fällt also wahrscheinlich demselben Drucker und einem der
erwähnten Jahre zu.
Ausser
dieser und den zwei genannten von Clara Hätzlerin gefertigten Handschriften
bewahrt die Augsburger Bibliothek noch eine weitere von ihrer Hand: „Hie
hebent sich an die Ehaftin vnd alle recht die dise Statt von Ir Herschafft Her
Hatt pracht." Lässt sich aus der stofflichen Verschiedenheit der
angeführten Handschriften fast mit Sicherheit der Schluss ziehen, dass die
Hätzlerin nicht als deren Verfasserin, sondern nur als Abschreiberin zu
betrachten ist, so mag auch die folgende Aufklärung über den Stand der
Hätzlerin, die ich der Gefälligkeit des verdienten Augsburger
Archivars Herberger verdanke, hier einen Platz finden. „Clara
Hätzlerin", schreibt mir Herberger, „wird in der Ausgabe ihres
Liederbuches als eine Augsburger Nonne bezeichnet und, wie mich dünkt, auf
eine nicht zu rechtfertigende Weise wegen des Widerspruches vertheidigt, in
welchem die Lieder ihrem sittlichen Inhalt nach mit dem geistlichen Stande der
Schreiberin erscheinen. Clara war wohl eine Augsburger Bürgerstochter, aber
keine Nonne. J)ieses zu erweisen mag Folgendes dienen. In den Steuerregistern
der Stadt Augsburg wird als steuerpflichtig vom Jahre 1409 bis 1443, also durch
35 Jahre, Balthasar Hätzler aufgeführt. Nach ihm und an seiner Stelle
erscheint Bartholomä Hätzler und 1445 dessen Mutter, dann von 1452 an
bis 1476 auch Clara Hätzlerin. Daraus schliesse ich, dass Balthasar 1409
seinen Hausstand gründete und dass er 1443 oder 1444 starb mit
Hinterlassung einer Wittwe und des mündigen Sohnes Bartholomä. Beide
geben die Steuer von ihrem Vermögen für sich und die unmündigen
Kinder. Unter den letztern wird Clara 1452 volljährig und steuert für
sich selbst von ihrem eigenen Vermögen und Einkommen bis 1476, volle 25
Jahre. Da gerade in diese Jahre ihre datirten Handschriften fallen, fügen
sich sämmtliche Umstände so weit zur Aufklärung des
Verhältnisses, dass kaum ein Zweifel übrig bleibt. Wäre sie in
den Jahren 1452 bis 1476 eine Nonne gewesen, so hätte sie in dem Hause
ihres Vaters eben so wenig steuern als wohnen können, denn ihr
Vermögen wäre nothwendig ihrem Kloster anheim gefallen und dort
verwaltet worden. Sie war eben neben den vielen bürgerlichen Schreibern,
welche es damals noch gab, eine Schreiberin und sinnige Sammlerin älterer
und gleichzeitiger Schriften."
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Originaltext |
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