Benutzungsgebühr
Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,
bitte beachten Sie, dass mit Wirkung zum 9. Mai 2009 eine novellierte Bibliotheksgebührenverordnung in Kraft getreten ist (Gesetzblatt Baden-Württemberg, Nr. 7, vom 8. Mai 2009, S. 202 – 204).
Neu ist die Einführung einer Benutzungsgebühr für die Landesbibliotheken.
Wenn Sie bereits Benutzer / Benutzerin der WLB sind, können Sie die Gültigkeit Ihres Bibliotheksausweises am Serviceschalter gegen Begleichung einer Gebühr verlängern lassen. Das Gültigkeitsende Ihres Ausweises können Sie jederzeit Ihrem Benutzerkonto über unsere Homepage entnehmen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach § 2 der Bibliotheksgebührenverordnung (s.u.)
Ihre WLB
§ 2
Benutzungsgebühr
(1) Für die Benutzung der Bibliothek wird eine Gebühr erhoben (Benutzungsgebühr). Mit der Entrichtung der Gebühr ist die Nutzung der elektronischen Angebote und die Ausleihe von Medien abgegolten. Bei den elektronischen Angeboten kann es aufgrund von Lizenzverträgen oder telekommunikationsrechtlichen Gründen Einschränkungen geben.
(2) Die Benutzungsgebühr beträgt:
1. für Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, sowie juristische Personen 30 Euro für eine Jahreskarte
2. für Zivil- oder Wehrdienstleistende, Freiwillige i.S. des Jugendfreiwilligendienstegesetzes vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842), Arbeitslose sowie Empfänger von Leistungen der Grundsicherung 15 Euro für eine Jahreskarte
3. für Personen, die die Bibliothek weniger als drei Monate benutzen 8 Euro.
(3) In der Ausbildung befindliche Personen (Schüler, Studierende, Auszubildende), öffentliche Bibliotheken in Baden-Württemberg, die dem regionalen Leihverkehr angeschlossen sind, Institutionen des Landes Baden-Württemberg, die die Bibliotheken für dienstliche Zwecke nutzen, sind von der Benutzungsgebühr befreit.
(4) Die Gebühr ist bei der Ausstellung des Bibliotheksausweises bzw. bei Verlängerung der Gültigkeit zu entrichten. Die Gebühr ist als Gesamtsumme fällig. Eine Rückerstattung ist nicht möglich. Sind die Voraussetzungen des Absatzes 2 Ziffer 2 oder des Absatzes 3 zum Verlängerungszeitpunkt entfallen, wird die Gebühr aufgrund der neuen Sachlage festgesetzt.
Öffnungszeiten
Leihstelle:
Mo-Fr: 9-20 Uhr
Sa: 9-13 Uhr
Kontakt
Leihstelle:
Tel.: 0711/212-4466
Fax: 0711/212-4464
leihstelle@wlb-stuttgart.de
Bankverbindung
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Bankleitzahl: 600 501 01
Kontonummer: 2 17 74 74
