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Leihstelle

Sie können die bestellten Medien im Selbstabholerbereich der Leihstelle (Hauptebene) gegen Vorlage des Achtung: es folgt ein Link innerhalb des virtuellen Rundgangs Bibliotheksausweises abholen. Die Leihfrist beträgt i.d.R. vier Wochen.

Sie können die Frist dreimal um je vier Wochen verlängern, sofern das Medium nicht von einem anderen Benutzer Achtung: es folgt eine Erklärung im Glossar vorgemerkt wurde. Sollten Sie das Medium dennoch länger benötigen, können Sie es zur erneuten Ausleihe am Serviceschalter vorlegen.

 

Wenn Sie die ausgeliehenen Medien nicht fristgerecht zurückbringen, erhalten Sie gebührenpflichtige Mahnungen. Die Höhe der jeweiligen Mahnstufe ergibt sich aus der Bibliotheksgebührenverordnung. Ihre Gebühren bezahlen Sie bitte am Serviceschalter.

Die Buchrückgabe erfolgt am Rückgabeschalter der Leihstelle (ohne Quittung). Falls Sie eine Rückgabequittung möchten, geben Sie Ihre Bücher bitte am Serviceschalter ab.

Ihre vorgemerkten Bücher liegen ebenfalls im Selbstabholerbereich für Sie bereit. Die Gebühr für die Benachrichtigungskarte (Portoersatz in Höhe von zur Zeit 0,45 €) bezahlen Sie bitte am Serviceschalter.

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Kontakt für weitere Informationen:

Christine Scholz

 

Letzte Bearbeitung :

Birgit Mack

 


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