Pflichtexemplare
Pflichtexemplare sind Medien, die auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift unentgeltlich an eine Bibliothek abgeliefert werden müssen. Sinn dieser Regelung ist es, durch die Abgabe der Pflichtexemplare die gesamte Medienproduktion eines bestimmten Gebietes vollständig an einer Stelle zu sammeln und aufzubewahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Medien in einem der vielen Verlage Baden-Württembergs erscheinen, oder aber von einer Behörde, einem Verein, einer Firma oder einer Privatperson im Selbstverlag herausgegeben werden.
Medien im Sinne des Gesetzes sind nicht nur gedruckte Veröffentlichungen sondern auch elektronische Tonträger, Bildträger und seit Februar 2007 auch Netzpublikationen.
Da die Ablieferungspflicht für alle Veröffentlichungen gilt, erklärt sich so auch der große, vielfältige Bestand der Württembergischen Landesbibliothek zum Beispiel an Kinderbüchern, Unterhaltungsliteratur, Comics, Kochbüchern, Vereinsschriften usw.
Öffnungszeiten
Informationszentrum:
Mo-Fr: 9-20 Uhr
Sa: 9-13 Uhr
Kontakt
Medienbearbeitung 2
Tel.: 0711/212-4407 oder 4450
Fax: 0711/212-4251
pflicht@wlb-stuttgart.de
Ansprechpartner:
Bernhard Tresp
tresp@wlb-stuttgart.de
